Informationen über die wichtigsten Änderungen der VDI 6022 durch die aktuelle Novellierung

  1. Geltungs- und AnwendungsbereicheDie Richtlinie gilt für alle Raumlufttechnischen Anlagen und Geräte, die Räume oder Aufenthaltsbereiche in Räumen versorgen, in denen sich bestimmungsgemäß Personen mehr als 30 Tage pro Jahr oder regelmäßig länger als 2 Stunden je Tag aufhalten.

    Sie gilt für alle Anlagen und deren zentrale und dezentrale Komponenten, die die Zuluft- oder Raumluftqualität beeinflussen.

    Die Richtlinie gilt auch für Abluftanlagen, wenn diese die Zuluftqualität durch Umluft oder Rezirkulation beeinflussen können.

    Durch Blatt 6 wurde dieser Geltungs- und Anwendungsbereich außer auf RLT – Anlagen auch auf Luftbefeuchter über dezentrale Geräte ausgeweitet und bezieht sich seither auf alle

    RLT – Anlagen, Klimasplittgeräte, mobile Klimageräte, Luftbefeuchter, Lufterfrischer und Luftreiniger, Wasserspiele, Wandbrunnen und luftführende Teile von erdverlegten Wärmepumpen

  2. Für die gesundheitlich zuträgliche Raumluft im Aufenthaltsbereich gelten als Maßstab das Arbeitsschutzgesetz (§4 ASG) und die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW), sowie je nach Anwendungsfall die Biostoffverordnung, die Gefahrstoffverordnung, die entsprechenden BGI, BGR, BGIA – Arbeitsblätter, TRGS (technische Regeln für Gefahrstoffe) und TRBA (technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe).
    Die Vorschriften der Arbeitsstättenrichtlinien sind einzuhalten, insbesondere ASR A3-6 (Lüftung) und ASR A3-5 (Raumtemperaturen).
  1. Verpflichtungen des Betreibers:
    Der Betreiber hat die Pflicht alle wie im Geltungs- und Anwendungsbereich beschriebenen Anlagen und Geräte in regelmäßigen Abständen durch geschultes Personal kontrollieren zu lassen.
    PrüfpflichtEr ist zur Führung eines RLT – Betriebsbuches verpflichtet
    Dokumentationspflicht

Erkrankt ein Mitarbeiter und stellt die Behauptung auf die Erkrankung sei Folge einer schlechten Raumluft, z.B. durch Allergene, Viren, Schimmelpilze, Bakterien, etc. so erfolgt dann eine Beweislastumkehr, wenn das Unternehmen einen regelkonformen Betrieb seiner Anlagen und Geräte nicht beweisen kann.
Dies bedeutet, dass der Betreiber der Anlage nachweisen muss, dass die Erkrankung nicht durch die Raumluft verursacht wurde. Das RLT- Betriebsbuch mit Nachweis über die regelmäßige Hygienewartung hat hier Beweiskraft!
„Im Rahmen der betrieblichen Organisation ist die Unternehmensleitung sowie die zuständigen Fach- und Führungskräfte bei möglichen Schäden schadensersatzpflichtig.
Ein Haftungsausschluss kann nur erwirkt werden, wenn ein pflichtgemäßes Verhalten vorliegt. Von einer Strafe oder Geldbuße sind entweder die Unternehmensleitung oder die in der Hierarchie folgenden Führungskräfte persönlich betroffen!“

(VDI 6022/ 2013)

(Zur Information: Das sogenannte Sick Building Syndrom (SBS) ist in Gebäuden mit RLT- Anlagen oder Klimageräten 3-4 -fach höher als bei vergleichbaren Gebäuden ohne Anlagen. Arbeitsmedizinern ist dies hinlänglich bekannt.)

Aufgrund einer Empfehlung der deutschen Gesellschaft für Umwelt und Humantoxikologie wurde die hygienische Wiederholungsprüfung an RLT- Anlagen und Geräten angepasst.

Die VDI 6022 schreibt nun verpflichtend Abklatschproben mit zwei unterschiedlichen Nährmedien zur Feststellung der Gesamtzahl koloniebildender Einheiten (KBE) für Bakterien und Mikroorganismen sowie Feststellung von Schimmel oder Hefepilze vor.

In der Anlage erhalten sie eine Übersicht der nach VDI 6022 vorzunehmenden Tätigkeiten an RLT – Anlagen mit Zeitraster. Die Umsetzung kann nur zum Teil vom Betreiber selbst vorgenommen werden (Sichtproben, Filterwechsel, etc.). Hygieneerstinspektionen, Hygienefolgeinspektion und Wasserprobennahmen dürfen nur durch geschultes Fachpersonal vorgenommen werden.

Für weitere Fragen oder ausführlichere Antworten stehe ich ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mike Unbehauer

Clean Air Solutions Ltd. & Co. KG

Gräfenberger Str. 2

91338 Igensdorf

Tel: +49 91 92 99 86 94

Mobil: +49 16 37 10 73 56

Mail_to: info@klima-hygiene.de

Handelsregister Bamberg HRA 11939

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